Klage, eingereicht am 14. Mai 2007 - Barbin / Parlament
(Rechtssache F-44/07)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Florence Barbin (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis, A. Coolen und E. Marchal)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Rechtswidrigkeit von Punkt I.2 Buchst. c der "Mesures d'application relatives à l'attribution des points de mérites et à la promotion" (Durchführungsvorschriften für die Vergabe von Verdienstpunkten und die Beförderung) des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2006 festzustellen;
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 16. Oktober 2006 aufzuheben, mit der an die Klägerin für das Beförderungsjahr 2005 ein Verdienstpunkt vergeben wurde;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin, eine Beamtin des Europäischen Parlaments in der Besoldungsgruppe AD 11, macht Klagegründe geltend, die den im Rahmen der Rechtssache F-148/06
1 vorgebrachten Klagegründen sehr ähnlich sind.
____________1 - ABl. C 42 vom 24.2.2007, S. 48.