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Klage, eingereicht am 7. Juli 2016 – Königreich Spanien/Europäisches Parlament

(Rechtssache C-377/16)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: M. J. García-Valdecasas Dorrego)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Aufforderung zur Interessenbekundung – Vertragsbedienstete – Funktionsgruppe I – Fahrer (m/w) – EP/CAST/S/16/20161 für nichtig zu erklären;

dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

1.    Verletzung der Art. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1/582 , von Art. 22 der Grundrechtecharta der Europäischen Union3 (im Folgenden: Charta) und von Art. 1d des Beamtenstatuts, weil die Kommunikation zwischen EPSO und den Bewerbern, einschließlich des Bewerbungsbogens, auf die Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch beschränkt sei.

2.    Verletzung von Art. 82 der im Beamtenstatut enthaltenen Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, weil eine ausreichende Kenntnis einer zweiten Amtssprache der Union gefordert werde, ohne dass dies für die Wahrnehmung der von den ausgewählten Bewerbern zu erfüllenden Aufgaben erforderlich sei.

3.    Verletzung der Art. 1 und 6 der Verordnung Nr. 1/58, von Art. 22 der Charta, von Art. 1d Abs. 1 und 6 des Beamtenstatuts und von Art. 82 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, da die Wahl der zweiten Sprache zu Unrecht auf nur drei Sprachen, nämlich Englisch, Französisch und Deutsch, beschränkt sei, unter Ausschluss der übrigen Amtssprachen der Europäischen Union.

4.    Die Wahl von Englisch, Französisch und Deutsch als zweite Sprache der Aufforderung zur Interessenbekundung sei willkürlich und führe zu einer Diskriminierung aufgrund der Sprache, die nach Art. 1 der Verordnung Nr. 1/58, Art. 22 der Charta und Art. 1d Abs. 1 und 6 des Beamtenstatus verboten sei.

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1 ABl. 2016, C 131 A, S. 1.

2 Verordnung Nr. 1 des Rates vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. Nr. 17, S. 385), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2013 des Rates (ABl. L 158, S. 1).

3 ABl. 2016, C 202, S. 389.