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Klage, eingereicht am 20. Januar 2014 – Demp/HABM (TURBO DRILL)

(Rechtssache T-50/14)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Demp BV (Vianen, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Gehweiler)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der 4. Beschwerdekammer R 1254/2013-4 vom 22.11.2013 im Hinblick auf die Waren der Klasse 6 (Baumaterial aus Metall, Schlosserwaren, Kleineisenwaren, Befestigungsmaterial, Montagematerial, Schrauben, Teile und Zubehör für alle vorstehenden Waren, sämtliche vorstehenden Waren aus Metall); Klasse 19 (Baumaterial, Befestigungsmaterial, Montagematerial, Schrauben; Teile und Zubehör für alle vorstehenden Waren; sämtliche vorstehenden Waren nicht aus Metal) und Waren der Klasse 20 (Befestigungsmaterial, Montagematerial, Schrauben) aufzuheben;

der Beklagten sind die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „TURBO DRILL“ für Waren der Klassen 6, 7, 8, 19 und 20 ‒ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 695 145

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.