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Urteil des Gerichts vom 24. März 2011 - FRA.BO/Kommission

(Rechtssache T-381/06)1

(Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mildernde Umstände - Erlass der Geldbuße - Berechtigtes Vertrauen - Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: FRA.BO SpA (Bordolano, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst R. Celli, Solicitor, und Rechtsanwalt F. Distefano, dann F. Distefano)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Nijenhuis und V. Bottka im Beistand von S. Kinsella, Solicitor, und Rechtsanwalt K. Nordlander)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2006) 4180 der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/F-1/38.121 - Rohrverbindungen), hilfsweise auf Herabsetzung der gegen die Klägerin mit dieser Entscheidung verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die FRA.BO SpA trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 42 vom 24.2.2007.