Klage, eingereicht am 26. Juli 2021 – YAplus DBA Yoga Alliance/EUIPO – Vidyanand (YOGA ALLIANCE INDIA INTERNATIONAL)
(Rechtssache T-443/21)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: YAplus DBA Yoga Alliance (Arlington, Virginia, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt A. Thünken)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Swami Vidyanand (Villupuram, Indien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke YOGA ALLIANCE INDIA INTERNATIONAL mit Benennung der Europäischen Union – Internationale Registrierung Nr. 1 415 321 mit Benennung der Europäischen Union.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 17. Mai 2021 in der Sache R 1062/2020-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
dem EUIPO und gegebenenfalls dem Streithelfer die Kosten des Verfahrens und die Kosten des Verfahrens vor dem EUIPO aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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