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Klage, eingereicht am 30. Juli 2021 – Hesse/EUIPO – Wedl & Hofmann (Testa Rossa)

(Rechtssache T-451/21)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Kurt Hesse (Nürnberg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Krogmann)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wedl & Hofmann GmbH (Mils/Hall in Tirol, Österreich)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Kläger

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke Testa Rossa – Anmeldung Nr. 13 019 047

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. Mai 2021 in der Sache R 878/2020-1

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung dahingehend aufzuheben, dass der Widerspruch auch für folgende Waren zurückgewiesen wird:

Klasse 7 - Brotschneidemaschinen; Gemüse-Raspelmaschinen; nicht handbetriebene Kaffeemühlen; elektrische Küchenmaschinen und elektrische Zerkleinerungsgeräte für den Haushalt;

Klasse 21 – Haushaltsgeräte ;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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