Language of document : ECLI:EU:T:2021:523





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 1. September 2021 –
FF IP/EUIPO – Seven (the DoubleF)

(Rechtssache T23/20)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke the DoubleF – Ältere Unionswortmarke THE DOUBLE – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Maßgebliche Verkehrskreise – Ähnlichkeit der Waren – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“

1.      Unionsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Abänderung einer Entscheidung des Amtes – Beurteilung im Hinblick auf die der Beschwerdekammer übertragenen Befugnisse

(Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 66 Abs. 1 und Art. 71 Abs. 1)

(vgl. Rn. 24, 25)

2.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 36, 37, 45, 116)

3.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse –Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke –Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke –Beurteilung der Verwechslungsgefahr –Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 39)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse –Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke –Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke the DoubleF

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 4649, 6062, 74, 96, 103, 114, 129)

5.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse –Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke –Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 56, 57)

6.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke– Relative Eintragungshindernisse –Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke –Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 78, 79, 85, 106)

7.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse –Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke –Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 87)

8.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Berücksichtigung der Vermarktungsbedingungen – Ausschluss

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)

(vgl. Rn. 102)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 31. Oktober 2019 (Sache R 2588/2018‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Seven und FF IP

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Antrag der Seven SpA, die Eintragung der Unionsbildmarke the DoubleF für die Waren der Klasse 18 und die Dienstleistungen der Klasse 35 abzulehnen, wird zurückgewiesen.

3.

Die FF IP Srl trägt die Kosten.