Language of document : ECLI:EU:T:2021:529


 


 



Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 1. September 2021 –
Homoki/Kommission

(Rechtssache T517/19) (1)

„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Abschlussbericht des OLAF über seine Untersuchung zur Durchführung eines Investitionsvorhabens im Bereich Straßenbeleuchtung in Ungarn – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions‑, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten – Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen – Schutz personenbezogener Daten“

1.      Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Entscheidung, mit der ein Erstantrag auf Zugang zu Dokumenten eines Organs abgelehnt wird – Ausschluss

(Art. 263 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8)

(vgl. Rn. 19, 20)

2.      Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Begründungspflicht – Umfang

(Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4)

(vgl. Rn. 47-50)

3.      Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Verweigerung des Zugangs – Möglichkeit, sich auf allgemeine Vermutungen zu stützen, die für bestimmte Kategorien von Dokumenten gelten – Zweck

(Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4)

(vgl. Rn. 51, 54)

4.      Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Anwendung auf Dokumente der Verwaltungsakte einer Untersuchung durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) – Allgemeine Vermutung der Beeinträchtigung des Schutzes der in einer solchen Untersuchung involvierten Interessen durch die Verbreitung der Dokumente

(Verordnungen Nr. 1049/2001 und Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates)

(vgl. Rn. 55-57)

5.      Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions‑, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Bedeutung – Möglichkeit der Anwendung nach Abschluss dieser Tätigkeiten – Voraussetzungen

(Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich)

(vgl. Rn. 59-63)

Tenor

1.

Der Beschluss OCM(2019)11506 des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 22. Mai 2019 wird für nichtig erklärt, soweit damit abgelehnt wird, Zugang zum Abschlussbericht des OLAF über seine Untersuchung zu dem Aktenzeichen OF/2015/0034/B4 unter Unkenntlichmachung eventueller personenbezogener Daten der Zeugen, interner Vermerke und von Hinweisen auf die Methoden des OLAF zu gewähren.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kommission trägt die Kosten.


1 ABl. C 328 vom 30.9.2019.