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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 5. Juli 2005

in der Rechtssache T-370/03: Jacques Wunenburger gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte - Stelle eines Direktors beim Amt für Zusammenarbeit EuropeAid - Stellenausschreibung - Ablehnung einer Bewerbung - Anfechtungsklage - Rechtsschutzinteresse - Begründung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-370/03, Jacques Wunenburger, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, wohnhaft in Zagreb (Kroatien), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht auf die Stelle des Direktors der Direktion "Afrika, Karibik, Pazifik" des Amtes für Zusammenarbeit EuropeAid zu ernennen, sowie der Entscheidung, einen anderen Bewerber auf diese Stelle zu ernennen, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. D. Cooke sowie des Richters R. García-Valdecasas und der Richterin I. Labucka - Kanzler: I. Natsinas, Verwaltungsrat - am 5. Juli 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 21 vom 24.1.2004.