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Klage, eingereicht am 30. Mai 2011 - Hotel Reservation Service Robert Ragge/HABM - Promotora Imperial (iHotel)

(Rechtssache T-277/11)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin : Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Koch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Promotora Imperial, SA (Pozuelo de Alarcón, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der 1. Beschwerdekammer vom 24. Februar 2011 (Beschwerdesache R 832/2010-1) dahingehend abzuändern, dass sie der Hauptbeschwerde stattgibt und den Widerspruch (Nr. B 1458571) aufhebt. Die Kosten des Beschwerde- und des Widerspruchsverfahrens der Widerspruchsführerin aufzuerlegen. Im Übrigen die Entscheidung aufrechterhalten;

die Kosten des Klageverfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "iHotel" für Dienstleistungen der Klassen 35, 39, 41, 42 und 43 - Anmeldung Nr. 6912877.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Promotora Imperial, SA.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke "i-hotel" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41 und 43.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe. Die Beschwerdekammer habe in unzutreffender Art und Weise die Ähnlichkeit von den betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie der gegenüberstehenden Marken bejaht.

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