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Beschluss des Gerichts vom 13. November 2012 - ClientEarth u. a./Kommission

(Rechtssache T-278/11)

(Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Stillschweigende Verweigerung des Zugangs - Klagefrist - Verspätung - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: ClientEarth (London, Vereinigtes Königreich), Friends of the Earth Europe (Amsterdam, Niederlande), Stichting FERN (Leiden, Niederlande), Stichting Corporate Europe Observatory (Amsterdam) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Kirch)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und C. ten Dam)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission, die am 22. April 2011 ergangen und mit der der Zugang zu bestimmten Dokumenten verweigert worden sein soll, die sich auf die freiwilligen Zertifizierungsregelungen beziehen, deren Anerkennung durch die Kommission nach Art. 18 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (ABl. L 140, S. 16) beantragt wurde

Tenor

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie drei Viertel der Kosten von ClientEarth, Friends of the Earth Europe, Stichting FERN und Corporate Europe Observatory, die ein Viertel ihrer eigenen Kosten tragen.

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1 - ABl. C 219 vom 23.7.2011.