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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Peter Finch

gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften,

eingereicht am 25. Februar 2002

(Rechtssache T-55/02)

Verfahrenssprache: Französisch

Peter Finch, wohnhaft in Luxemburg, hat am 25. Februar 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt J.-N. Louis, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung der Kommission aufzuheben, mit der über die gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts bei der Übertragung der vom Kläger vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf die Versorgungsordnung der Gemeinschaften für die Versorgung nach dem Statut anzurechnenden ruhegehaltsfähigen Dienstjahre befunden wurde;

(     der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein Beamter der Beklagten, der vor seinem Dienstantritt in Frankreich, Belgien und den Niederlanden gearbeitet hatte und Ruhegehaltsansprüche in verschiedenen Pensionssystemen dieser Länder erworben hat, wendet sich gegen die Berechnung in der angefochtenen Entscheidung über die Anrechnung aller übertragenen Ansprüche. Konkret beanstandet der Kläger, dass die Anstellungsbehörde als Referenzdatum die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und nicht den Dienstantritt zugrunde gelegt habe.

Der Kläger stützt seine Forderungen auf

( die Verletzung des Artikels 11 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts,

(die Verletzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 11 Absatz 2 des Anhangs VIII des Statuts,

(die Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung.

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