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Klage, eingereicht am 26. April 2011 - Wall/HABM - Bluepod Media Worldwide (bluepod media)

(Rechtssache T-227/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Wall AG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Nordemann)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bluepod Media Worldwide Ltd (London, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 10. Februar 2011 in der Sache R 301/2010-1 teilweise aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "bluepod media" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 35, 38, und 41 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 099 709.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke Nr. 5 660 972 "blue spot" für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 37 und 38; internationale Wortmarke Nr. 880 800 "BlueSpot" für Dienstleistungen der Klassen 35, 37 und 38; deutsche Wortmarke Nr. 30 472 373 "BlueSpot" für Dienstleistungen der Klassen 35, 37 und 38.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben, und die Anmeldung wurde teilweise zurückgewiesen. Dementsprechend wurde der Anmeldung im Übrigen stattgegeben und die Beschwerde wurde teilweise zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer fehlerhaft entschieden habe, dass keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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