Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 30. September 2010 - Lebedef und Jones / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge - Art. 64 des Statuts - Art. 3 Abs. 5 Unterabs. 1 und Art. 9 des Anhangs XI des Statuts - Berichtigungskoeffizient - Gleichbehandlung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) und Trevor Jones (Ernzen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Frabetti und J.-Y. Vergnaud)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: K. Zieleśkiewicz und M. Bauer)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der es abgelehnt wurde, die Kaufkraft der Dienstbezüge in Luxemburg dem Niveau der Kaufkraft der Bezüge in Brüssel anzugleichen, hilfsweise Antrag auf Aufhebung der vom 15. Juni 2008 an ergangenen Gehaltsabrechnungen der Kläger
Tenor des Urteils
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Lebedef und Herr Jones tragen die gesamten Kosten mit Ausnahme der Kosten des Rates der Europäischen Union.
3. Der Rat der Europäischen Union trägt als Streithelfer seine eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 129 vom 6.6.2009, S. 21.