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Klage, eingereicht am 8. Juli 2022 – Europäische Kommission/Republik Polen

(Rechtssache C-452/22)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch L. Malferrari, E. Manhaeve und U. Małecka als Bevollmächtigte)

Beklagte: Republik Polen

Anträge

Die Kommission beantragt,

1.    festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation1 verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

2.    die Republik Polen zu verurteilen, an die Kommission einen Pauschalbetrag in Höhe von 13 180,5 Euro pro Tag zu zahlen, wobei sich der Pauschalbetrag mindestens auf 3 270 000 Euro belaufen muss;

3.    für den Fall, dass die in Nr. 1 festgestellte Vertragsverletzung bis zum Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache andauert, die Republik Polen zu verurteilen, an die Kommission ein Zwangsgeld in Höhe von 59 290,5 Euro für jeden Tag ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu zahlen, bis sie ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie nachgekommen ist;

4.    der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der Richtlinie 2018/1972 werde ein Rechtsrahmen für den Telekommunikationssektor geschaffen. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie sei auf den 21. Dezember 2020 festgesetzt worden.

Am 3. Februar 2021 habe die Kommission ein Mahnschreiben an die Republik Polen gerichtet. Am 23. September 2021 habe die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Republik Polen gerichtet. Dennoch seien die Umsetzungsmaßnahmen von der Republik Polen noch nicht erlassen worden, jedenfalls seien sie der Kommission nicht mitgeteilt worden.

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1 ABl. 2018, L 321, S. 36.