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Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 – VB/EZB

(Rechtssache T-124/23)1

(Öffentlicher Dienst – Personal der EZB – Dienstbezüge – Tagegeld – Ablehnung der Gewährung von Tagegeld – Art. 4.1.1 und 4.5.1 der Dienstvorschriften der EZB – Rechtssicherheit – Berechtigtes Vertrauen – Fürsorgepflicht – Haftung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: VB (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Champetier)

Beklagte: Europäische Zentralbank (vertreten durch D. Camilleri Podestà und D. Nessaf als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 207 AEUV und Art. 50a der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union begehrt der Kläger die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 4. April 2022, mit der sein Antrag auf Zahlung von Tagegeld abgelehnt wurde, sowie den Ersatz des Schadens, den er aufgrund dieser Entscheidung erlitten habe.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

VB trägt die Kosten.

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1     ABl. C 179 vom 22.5.2023.