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Klage, eingereicht am 10. August 2010 - Viaguara/HABM - Pfizer (VIAGUARA)

(Rechtssache T-332/10)

Sprache der Klageschrift: Polnisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Viaguara S.A. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt [radca prawny] R. Skubisz)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Pfizer Inc.

Anträge der Klägerin

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Mai 2010 in der Sache R 946/2009-1 in vollem Umfang aufzuheben;

dem Beklagten und der Pfizer Inc. die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "VIAGUARA" (Anmeldung Nr. 4630562) für Waren der Klassen 32 und 33.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Pfizer Inc.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschafswortmarke "VIAGRA" für Waren der Klasse 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung in vollem Umfang.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/20091 wegen methodisch falscher Beurteilung des Zusammenhangs zwischen den Marken und fehlerhafter Feststellungen zur Gefahr einer Ausnutzung der Wertschätzung und des Images der im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marke.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung), ABl. L 78, S. 1.