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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Colgate-Palmolive Company gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), eingereicht am 5. August 2004

(Rechtssache T-322/04)

(Verfahrenssprache: Spanisch)

Die Colgate-Palmolive Company, New York (Vereinigte Staaten von Amerika), hat am 5. August 2004 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Enrique Armijo Chávarri und Antonio Castán Pérez-Gómez.

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Mai 2004 in der Sache R 0076/2004-2 aufzuheben;

dem Amt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Angemeldete Marke:Wortmarke "SIMPLY WHITE" - Anmeldung Nr. 2688315.
Waren oder Dienstleistungen:Zahnputzmittel, Zahnpasten, Mundwässer (Klasse 3).
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Anmeldung durch den Prüfer.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:Fehlerhafte Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung Nr. 40/94.

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