Language of document :

Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 2010 - Kommission/Acentro Turismo

(Rechtssache T-460/08)1

(Schiedsklausel - Dienstleistungsvertrag über die Organisation von Dienstreisen - Nichterfüllung des Vertrags - Zulässigkeit - Zahlung der Hauptforderung - Verzugszinsen)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Aresu und A. Caeiros)

Beklagte: Acentro Turismo SpA (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Carta und G. Murdolo)

Gegenstand

Klage der Kommission nach Art. 153 EAG auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrags, der nach Ansicht der Kommission in Erfüllung des die Organisation von Dienstreisen für die Gemeinsame Forschungsstelle betreffenden Dienstleistungsvertrags 349-90-04 TL ISP I geschuldet wird, zuzüglich Verzugszinsen

Tenor

Die Acentro Turismo SpA wird verurteilt, an die Kommission die Hauptforderung in Höhe von 13 497,46 Euro, die bis zur Einreichung der Klage (10. Oktober 2008) angefallenen Verzugszinsen in Höhe von 2 278,55 Euro sowie Verzugszinsen auf die beiden vorgenannten Beträge in Höhe des jeweils geltenden Zinssatzes für den Zeitraum vom 10. Oktober 2008 bis zum Tag der vollständigen Begleichung der Hauptforderung zu zahlen.

Acentro Turismo trägt die Kosten.

____________

1 - ABl. C 313 vom 6.12.2008.