Language of document :

Klage, eingereicht am 1. Juli 2024 – Europäische Kommission/Italienische Republik

(Rechtssache C-463/24)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch C. Biz und F. Le Bot als Bevollmächtigte)

Beklagte: Italienische Republik

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 8 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2014/89/EU verstoßen hat, dass sie bis zum 31. März 2021 keinen Plan als Teil der maritimen Raumplanung ausgearbeitet und der Kommission sowie den anderen betroffenen Mitstaaten nicht innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung eine Kopie dieses Plans übermittelt hat;

der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission macht in ihrer Klageschrift geltend, dass die Mitgliedstaaten gemäß den Art. 8 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2014/89/EU1 , durch die ein Rahmen für die maritime Raumplanung geschaffen wird, verpflichtet seien, bis zum 31. März 2021 die entsprechenden nationalen maritimen Raumordnungspläne zu erstellen. Nach Art. 14 Abs. 1 dieser Richtlinie seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission und allen betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Kopien der maritimen Raumordnungspläne zu übermitteln.

Weiter führt die Kommission in ihrer Klageschrift aus, die Italienische Republik bestreite in ihren Antworten auf die mit Gründen versehene Stellungnahme nicht, dass sie bis zum 31. März 2021 keinen maritimen Raumordnungsplan erlassen und es versäumt habe, der Kommission und allen betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung eine Kopie dieses Plans zu übermitteln.

____________

1     Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (ABl. 2014, L 257, S. 135).