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Rechtsmittel des Stefan Städter gegen den Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2011 in der Rechtssache T-532/11, Stefan Städter gegen Europäische Zentralbank, eingelegt am 27. Februar 2012

(Rechtssache C-102/12 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Stefan Städter (Prozessbevollmächtigter: M.C. Kerber, Rechtsanwalt)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Zentralbank

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Sechste Kammer) hat durch Beschluss vom 15. November 2012 das Rechtsmittel zurückgewiesen und beschlossen, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten zu tragen hat.

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