Rechtsmittel des Stefan Städter gegen den Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2011 in der Rechtssache T-532/11, Stefan Städter gegen Europäische Zentralbank, eingelegt am 27. Februar 2012
(Rechtssache C-102/12 P)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Stefan Städter (Prozessbevollmächtigter: M.C. Kerber, Rechtsanwalt)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Zentralbank
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Sechste Kammer) hat durch Beschluss vom 15. November 2012 das Rechtsmittel zurückgewiesen und beschlossen, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten zu tragen hat.
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