Klage, eingereicht am 26. Juni 2009 - Donati / EZB
(Rechtssache F-63/09)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Paola Donati (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)
Beklagter: Europäische Zentralbank
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der EZB, von der Klägerin erhobenen Mobbingvorwürfen nicht nachzugehen, sowie Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens
Anträge der Klägerin
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung des Direktoriums vom 16. Dezember 2008 aufzuheben, soweit sie eine an sie gerichtete Drohung und einen Versuch zu ihrer Einschüchterung enthält;
die Entscheidung des Direktoriums vom 16. Dezember 2008 aufzuheben, soweit sie keine Entscheidung über den Ausgang der Verwaltungsuntersuchung und des Verfahrens über ihre Beschwerde enthält, hilfsweise, die Entscheidung des Direktoriums vom 16. Dezember 2008 aufzuheben, soweit sie eine "stillschweigende" Entscheidung darüber enthält, das Verfahren über ihre Beschwerde einzustellen und keine weiteren Maßnahmen zu treffen;
soweit erforderlich, die Entscheidung vom 16. April 2008 aufzuheben, mit der ihr besonderer Rechtsbehelf zurückgewiesen wurde;
die Beklagte zum Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens durch Zahlung eines Betrages zu verurteilen, dessen Höhe nach billigem Ermessen auf 10 000 Euro veranschlagt wird;
der Europäischen Zentralbank die Kosten aufzuerlegen.
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