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Klage, eingereicht am 8. Oktober 2013 – Al Matri/Rat

(Rechtssache T-545/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Fahed Mohamed Sakher Al Matri (Doha, Katar) (Prozessbevollmächtigte: M. Lester, Barrister, und G. Martin, Solicitor)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Durchführungsbeschluss 2013/409/GASP des Rates1 und die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 735/2013 des Rates2 für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betreffen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger vier Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Die Beurteilung des Beklagten, wonach die Kriterien für die Aufnahme des Klägers in die Liste der angefochtenen Maßnahmen erfüllt gewesen seien, sei offenkundig fehlerhaft.

Zweiter Klagegrund: Verletzung der Verteidigungsrechte des Klägers und seines Rechts auf wirksamen Rechtsschutz.

Dritter Klagegrund: unzureichende Begründung.

Vierter Klagegrund: ungerechtfertigter und unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht des Klägers auf Eigentum und unternehmerische Betätigung.

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1 Durchführungsbeschluss 2013/409/GASP des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 204, S. 52).

2 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 735/2013 des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 204, S. 23).