Klage, eingereicht am 15. Oktober 2013 – Aderans/HABM – Ofer (VITALHAIR)
(Rechtssache T-548/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Kläger: Aderans Company Ltd (Tokyo, Japan) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Graf)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Ofer (Troisdorf, Deutschland)
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. August 2013 in der Beschwerdesache R 1467/2012-1 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „VITALHAIR“ für Waren der Klassen 3, 21 und 26 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7 254 378
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Ofer
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke „Haar-vital“ und deutsche Bildmarke „HAARVITAL“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 26 und 44
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und 3 sowie Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.