Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 3. März 2009 - Patsarika/Cedefop
(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Umsetzung - Verteidigungsrechte - Entlassung am Ende der Probezeit - Versäumnisverfahren)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Maria Patsarika (Thessaloniki, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und N. Keramidas)
Beklagter: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (Prozessbevollmächtigte: M. Fuchs im Beistand von Rechtsanwalt P. Anestis)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des CEDEFOP vom 20. September 2006 über die Beendigung des befristeten Vertrags der Klägerin mit Ablauf der Probezeit und Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Patsarika trägt drei Viertel ihrer eigenen Kosten.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung trägt seine eigenen Kosten und ein Viertel der Kosten von Frau Patsarika.
____________1 - ABl. C 283 vom 24.11.2007, S. 43.