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Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 10. Juni 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des Krajský súd v Prešove - Slowakei) – Prima banka Slovensko a.s./HD

(C-192/20)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Geltungsbereich – Art. 1 Abs. 2 – Nationale bindende Rechtsvorschriften – Vorzeitige Fälligstellung des Darlehensvertrags – Kumulierung von Darlehenszinsen und Verzugszinsen)

Verfahrenssprache: Slowakisch

Vorlegendes Gericht

Krajský súd v Prešove

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Prima banka Slovensko a.s.

Beklagter: HD

Tenor

Die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist, vorbehaltlich der vom vorlegenden Gericht vorzunehmenden Prüfung, dahin auszulegen, dass sie nicht auf nationale Bestimmungen anwendbar ist, nach denen ein Verbraucher, der mit einem Gewerbetreibenden einen Darlehensvertrag geschlossen hat, auf der Grundlage der Bestimmungen dieses Vertrags im Fall einer vorzeitigen Fälligstellung des Darlehens nicht verpflichtet werden kann, dem Gewerbetreibenden die Darlehenszinsen für den Zeitraum von der Erklärung der Fälligstellung bis zur tatsächlichen Rückzahlung des Darlehensbetrags zu zahlen, sofern die Zahlung von Verzugszinsen und anderen Vertragsstrafen, die nach diesem Vertrag geschuldet sind, den Ersatz des dem Gewerbetreibenden tatsächlich entstandenen Schadens ermöglicht.

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1     ABl. C 329 vom 5.10.2020.