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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Jean-Pierre Castets gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 12. Dezember 2003

(Rechtssache T-398/03) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Französisch) Verfahrenssprache: ...

Jean-Pierre Castets, wohnhaft in Saint Victor Des Oules (Frankreich), hat am 12. Dezember 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Grégory Crétin.

Der Kläger beantragt, ... beantragt,

die Entscheidung vom 4. September 2003 aufzuheben, mit der die Anstellungsbehörde die Beschwerde R/311/03 des Klägers vom 16. Juni 2003 zurückgewiesen hat;

dem Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche der Europäischen Kommission aufzugeben, die Höhe des dem Kläger zu zahlenden Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit rückwirkend zum 1. Mai 2003 auf der Grundlage des Ruhegehalts neu zu berechnen, das ihm mit 65 Jahren gezahlt worden wäre, wenn er bis zu diesem Alter im Dienst geblieben wäre;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger sei mit Wirkung vom 1. Mai 2003 unter Gewährung eines Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden.

Die Kommission habe bei der Berechnung seines Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit Artikel 78 des Statuts offensichtlich falsch ausgelegt, indem sie dieses Ruhegehalt nach dem Ruhegehalt bemessen habe, auf das der Kläger mit 65 Jahren Anspruch gehabt hätte, wenn er bis zu diesem Alter im Dienst geblieben wäre, und das Grundgehalt nach demjenigen, das er erhalten würde, wenn er noch im Dienst wäre. Das Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit müsse jedoch auf der Grundlage des Ruhegehalts berechnet werden, das ihm gezahlt worden wäre, wenn er bis zum 65. Lebensjahr im Dienst geblieben wäre.

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