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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Flavia Angeletti gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 8. Dezember 2003

(Rechtssache T-394/03) (Rechtssache ...

(Verfahrenssprache: Französisch) Verfahrenssprache: ...

Flavia Angeletti, wohnhaft in Nizza (Frankreich), hat am 8. Dezember 2003 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind Rechtsanwalt Juan Rámon Iturriagagoitia und Rechtsanwältin Karine Delvolvé.

Die Klägerin beantragt, ... beantragt,

die am 7. Oktober 2003 zugestellte und am 14. Oktober 2003 von ihr entgegengenommene medizinische Stellungnahme vom 22. Februar 2003 aufzuheben;

die am 14. Oktober 2003 erhaltene Entscheidung der Kommission vom 7. Oktober 2003 aufzuheben, mit der es abgelehnt wird, die Krankheiten, an denen die Klägerin leidet, als Berufskrankheiten anzuerkennen;

die mit Schreiben vom 27. Oktober berichtigte Entscheidung der Kommission vom 17. Oktober 2003 aufzuheben, mit der der Klägerin bestimmte Kosten und Honorare des Ärzteausschusses auferlegt werden;

die Beauftragung des Ärzteausschusses als vorbereitende Maßnahme, über die die Klägerin am 18. April 2003 unterrichtet wurde, aufzuheben;

das Schreiben vom 5. Mai 2003, mit dem es als vorbereitende Maßnahme abgelehnt wird, dem Ärzteausschuss die Ergebnisse einer am 21. Februar 2003 durchgeführten Scanner-Untersuchung zu unterbreiten, aufzuheben;

die Entscheidung vom 30. Januar 2001, mit der dem mit ihrer Beschwerde vom 4. September 2000 gestellten Antrag der Klägerin stattgegeben wird, und das Gutachten des Ärzteausschusses vom 5. November 1999 aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, alle Kosten und Honorare des Ärzteausschusses zu tragen;

die Kommission zu verurteilen, alle Kosten und Honorare zuzüglich Zinsen zu tragen, die der Klägerin im Zusammenhang mit dem nicht ordnungsgemäßen Gutachten des Ärzteausschusses und der auf dessen Grundlage getroffenen Entscheidung des Organs entstanden sind;

die Kommission zur vollständigen Zahlung der Honorare und Verfahrenskosten zu verurteilen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin, eine ehemalige Beamtin der Kommission, habe mehrere Jahre im Berlaymont-Gebäude gearbeitet, das damals asbestverseucht gewesen sei. 1996 habe die Klägerin beantragt, ihre Krankheit als Berufskrankheit anzuerkennen, und 1998 habe sie beantragt, dass nach Artikel 21 der Gemeinsamen Regelung zur Sicherung der Beamten der Europäischen Gemeinschaften bei Unfällen und Berufskrankheiten ein Ärzteausschuss zu Rate gezogen werde. Dieser Ärzteausschuss habe 2000 mehrheitlich ein erstes Gutachten erstattet, aber auf eine Beschwerde der Klägerin habe die Beklagte beschlossen, ihn erneut anzurufen. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2003 habe die Kommission die Klägerin darüber informiert, dass der Ärzteausschuss seine Stellungnahme vorgelegt habe. Mit dem gleichen Schreiben habe die Kommission der Klägerin mitgeteilt, dass sie ihre Entscheidung aufrechterhalte, die Krankheiten, an denen die Klägerin leide, nicht als Berufskrankheiten anzuerkennen. Mit Schreiben vom 17. und 27. Oktober 2003 habe die Kommission der Klägerin bestimmte Kosten und Honorare des Ärzteausschusses auferlegt.

Die Klägerin stützt ihre Anträge auf Unregelmäßigkeiten des Gutachtens des Ärzteausschusses sowie der sich darauf beziehenden Entscheidungen und Maßnahmen, auf eine Verletzung der Fürsorgepflicht in Bezug auf die Entscheidung über die Kosten und Honorare, auf eine Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung, auf einen Ermessensmissbrauch und auf eine Verletzung des berechtigten Vertrauens.

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