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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 22. November 2005 - Vanhellemont / Kommission

(Rechtssache T-396/03)1

(Beamte - Personalvertretung - Wahlen der örtlichen Sektion der Personalvertretung der Kommission mit Dienstort Brüssel - Auszählung der Stimmzettel - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger(in/nen): Joseph Vanhellemont (Merchtem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwalt L. Vogel)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: J. Currall und H. Kraemer)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 26. August 2003 über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers, mit der dieser eine Neuauszählung der Stimmzettel für die Wahlen der örtlichen Sektion der Personalvertretung der Kommission mit Dienstort Brüssel vom Dezember 2002 verlangt hat, und, soweit erforderlich, Antrag auf Aufhebung der Entscheidungen, gegen die diese Beschwerde gerichtet ist, sowie Schadensersatzantrag

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Kommission, auf die Widersprüche des Klägers vom 23. Dezember 2002, mit denen dieser im Rahmen der Wahlen der örtlichen Sektion der Personalvertretung der Kommission mit Dienstort Brüssel vom Dezember 2002 eine Neuauszählung der Stimmzettel verlangt hat, nicht tätig zu werden, wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 47 vom 21.2.2004.