Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. November 2007 - Enercon/HABM (Windenergiekonverter)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke in Form der Gondelverkleidung eines Windenergiekonverters - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 40/94)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Enercon GmbH (Aurich, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Böhm)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: G. Schneider)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 30. November 2005 (Sache R 179/2005-2), mit der die Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke (Ausschnitt eines Windenergiekonverters in Form eines "American Football") zurückgewiesen wurde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Enercon GmbH trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 108 vom 6.5.2006.