Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. Juni 2014 –
Kadhaf Al Dam/Rat und Kommission
(Rechtssache T‑348/13)
„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Unzulässigkeit“
Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 16-20)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/137/GASP des Rates vom 28. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. L 58, S. 53), der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates vom 2. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. L 58, S. 1) und des Beschlusses 2013/182/GASP des Rates vom 22. April 2013 zur Änderung des Beschlusses 2011/137/GASP (ABL. L 111, S. 50), soweit diese Rechtsakte den Kläger betreffen, sowie auf Ersatz des durch diese Rechtsakte verursachten Schadens |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen, soweit sie gegen die Europäische Kommission gerichtet ist. |
2. | | Herr Kadhaf Al Dam trägt die Kosten der Europäischen Kommission sowie seine eigenen insoweit entstandenen Kosten. |