Language of document : ECLI:EU:T:2014:565





Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. Juni 2014 –
Kadhaf Al Dam/Rat und Kommission

(Rechtssache T‑348/13)

„Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen – Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen – Unzulässigkeit“

Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 16-20)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2011/137/GASP des Rates vom 28. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. L 58, S. 53), der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 des Rates vom 2. März 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen (ABl. L 58, S. 1) und des Beschlusses 2013/182/GASP des Rates vom 22. April 2013 zur Änderung des Beschlusses 2011/137/GASP (ABL. L 111, S. 50), soweit diese Rechtsakte den Kläger betreffen, sowie auf Ersatz des durch diese Rechtsakte verursachten Schadens

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie gegen die Europäische Kommission gerichtet ist.

2.

Herr Kadhaf Al Dam trägt die Kosten der Europäischen Kommission sowie seine eigenen insoweit entstandenen Kosten.