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Urteil des Gerichts vom 4. Juli 2016 – Orange Business Belgium/Kommission

(Rechtssache T-349/13)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von „Transeuropäische[n] Telematikdienste[n] für Behörden – neue Generation [TESTA-ng]“ – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Auftragsvergabe – Transparenz – Gleichbehandlung – Nichtdiskriminierung – Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Orange Business Belgium SA (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Schutyser und T. Villé)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude, S. Lejeune und F. Moro im Beistand von Rechtsanwälten P. Wytinck und B. Hoorelbeke)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 19. April 2013, das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens DIGIT/R2/PR/2011/039 für „Transeuropäische Telematikdienste für Behörden – neue Generation (TESTA-ng)“ eingereichte Angebot abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Orange Business Belgium SA trägt die Kosten.

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1     ABl. C 252 vom 31.8.2013.