Klage, eingereicht am 9. September 2022 – Noah Clothing/EUIPO – Noah (NOAH)
(Rechtssache T-562/22)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Noah Clothing LLC (New York, New York, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwalt W. Leppink)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Yannick Noah (Feucherolles, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaber der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke NOAH – Anmeldung Nr. 5 620 968
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 12. Juli 2022 in der Sache R 504/2021-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr der Antrag auf Erklärung des Verfalls in Bezug auf die Waren „Polo Shirts“ und „Sweater“ der Klasse 25 zurückgewiesen wird;
die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr die Anschlussbeschwerde zurückgewiesen wird;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 95 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 dritter Satz und Art. 10 Abs. 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission sowie mit Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten;
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a und Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anschlussbeschwerde, die die Klägerin bei der Beschwerdekammer eingereicht habe.
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