Klage, eingereicht am 25. September 2008 - Trubion Pharmaceuticals / HABM - Merck (TRUBION)
(Rechtssache T-412/08)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Trubion Pharmaceuticals Inc. (Seattle, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Hertz-Eichenrode)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Merck KGaA (Darmstadt, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. Juli 2008 in der Sache R 1605/2007-2 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "TRUBION" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5 und 42
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 72 884 der Wortmarke "BION" für verschiedene Waren; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 3 282 936 der Bildmarke "TriBion Harmonis" für verschiedene Waren
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für Waren der Klasse 5 stattgegeben, für die verbleibenden Dienstleistungen der Klasse 42 wurde er zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer (i) die Ähnlichkeit der Marken festgestellt habe, ohne den Gesamteindruck der früheren Marke zu berücksichtigen, und (ii) bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr nicht die Wechselbeziehungen zwischen den relevanten Faktoren, insbesondere die geringe Ähnlichkeit der Waren, berücksichtigt habe
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