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Klage, eingereicht am 25. September 2008 - Trubion Pharmaceuticals / HABM - Merck (TRUBION)

(Rechtssache T-412/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Trubion Pharmaceuticals Inc. (Seattle, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Hertz-Eichenrode)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Merck KGaA (Darmstadt, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 3. Juli 2008 in der Sache R 1605/2007-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "TRUBION" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 5 und 42

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 72 884 der Wortmarke "BION" für verschiedene Waren; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 3 282 936 der Bildmarke "TriBion Harmonis" für verschiedene Waren

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für Waren der Klasse 5 stattgegeben, für die verbleibenden Dienstleistungen der Klasse 42 wurde er zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer (i) die Ähnlichkeit der Marken festgestellt habe, ohne den Gesamteindruck der früheren Marke zu berücksichtigen, und (ii) bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr nicht die Wechselbeziehungen zwischen den relevanten Faktoren, insbesondere die geringe Ähnlichkeit der Waren, berücksichtigt habe

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