Klage, eingereicht am 10. Juni 2021 – Puma/EUIPO – V. Fraas (FRAAS)
(Rechtssache T-329/21)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Puma SE (Herzogenaurach, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Schunke)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: V. Fraas GmbH (Helmbrechts/Wüstenselbitz, Deutschland)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke FRAAS – Unionsmarke Nr. 5 769 351
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 24. März 2021 in der Sache R 2714/2019-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und anzuordnen, dass die angefochtene Marke auch für die folgenden Waren gelöscht wird:
Klasse 18: Handtaschen.
Klasse 25: Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen, Schals, Kopf- und Schultertücher, jeweils ausgenommen Waren aus Pelz und Pelzimitationen; Handschuhe, Mützen, textile Accessoires zu Bekleidung und Kopfbedeckungen (soweit in Klasse 25 enthalten);
dem EUIPO die Kosten des Rechtsstreites, einschließlich der im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verletzung von Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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