BESCHLUSS DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST (Plenum)
22. Mai 2007
Rechtssache F-1/05
Pia Landgren
gegen
Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF)
„Vorläufige Entschädigung“
Gegenstand: Klage, eingereicht gemäß Art. 236 EG und Art. 152 EA, in deren Rahmen die Klägerin und die ETF dem Gericht mitgeteilt haben, dass sie zu keiner Einigung über die Höhe der nach dem Zwischenurteil des Gerichts vom 26. Oktober 2006 (F‑1/05, Landgren/ETF, Slg. ÖD 2006, I-A-1-123 und II-A-1-459) von der ETF an die Klägerin zu leistenden Entschädigung gelangt sind, und ihre insoweit bezifferten Anträge stellen
Entscheidung: Die Höhe der von der ETF an die Klägerin zu leistenden Entschädigung wird vorläufig auf 39 000 Euro festgesetzt. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Leitsätze
Beamte – Klage – Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung – Aufhebung der Entscheidung über die Entlassung eines Bediensteten auf Zeit
(Beamtenstatut, Art. 91 Abs. 1)