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Beschluss des Gerichts vom 29. Januar 2014 – Sothys Auriac/HABM – Grand Hotel Primavera (BEAUTY GARDEN)

(Rechtssache T-470/12)1

(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Nichtigerklärung – Rücknahme des Antrags auf Nichtigerklärung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Sothys Auriac (Auriac, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Berthet)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: V. Melgar)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Grand Hotel Primavera SA (Borgo Maggiore, San Marino)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Juli 2012 (Sache R 1419/2011-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Grand Hotel Primavera SA und Sothys Auriac

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin wird zur Tragung ihrer eigenen Kosten sowie der Kosten des Beklagten verurteilt.

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1     ABl. C 26 vom 26.1.2013.