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Urteil des Gerichts vom 28. September 2010 - Rosenruist/HABM (Darstellung zweier Kurven auf einer Hosentasche)

(Rechtssache T-388/09)1

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die zwei Kurven auf einer Hosentasche darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Rosenruist - Gestão e serviços, Lda (Funchal, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rizzo und S. González Malabia)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Juni 2009 (Sache R 237/2009-2) über die Anmeldung eines Bildzeichens, das zwei Kurven auf einer Hosentasche darstellt, als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Rosenruist - Gestão e serviços, Lda trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 282 vom 21.11.2009.