Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 2009 – Noko Ngele/Kommission
(Rechtssache T-390/09 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Erledigung“
Vorläufiger Rechtsschutz – Einstweilige Anordnungen – Vorherige Zurückweisung der Klage – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung (Art. 279 AEUV) (vgl. Randnrn. 3-4)
Gegenstand
| Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Sicherstellung des Ersatzes des Schadens, den der Kläger infolge der vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen eines Mitglieds der Kommission und einiger Bediensteter dieses Organs erlitten haben soll |
Tenor
1. | | Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt. |
2. | | Der Kläger trägt seine eigenen Kosten. |