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Beschluss des Gerichts vom 24. August 2010 - Grúas Abril Asistencia/Kommission

(Rechtssache T-386/09)1

(Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde - Handlung, die von Einzelnen nicht angefochten werden kann - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin: Grúas Abril Asistencia, SL (Alicante, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. L. García García)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre und F. Castilla Contreras)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 7. August 2009, mit dem diese der Klägerin mitteilte, dass aus dem Sachverhalt, der ihrer Beschwerde zugrunde liege, keine Verletzung der Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG abgeleitet werden könne und ihre Beschwerde daher nicht weiterverfolgt werde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Grúas Abril Asistencia, SL trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 282 vom 21.11.2009.