Klage, eingereicht am 29. Oktober 2007 - Hau / Parlament
(Rechtssache F-125/07)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Armin Hau (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Anstellungsbehörde aufzuheben, seinen Namen nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2006 von Besoldungsgruppe B*6 nach Besoldungsgruppe B*7 beförderten Beamten aufzunehmen;
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage auf einen Verstoß gegen Art. 25 Abs. 2 und Art. 45 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, gegen die Entscheidung des Präsidiums vom 6. Juli 2005 und ihre Durchführungsmaßnahmen sowie gegen Art. 5 der internen Richtlinie über die Beratenden Ausschüsse für Beförderungen.
Der Kläger macht u. a. offensichtliche Beurteilungsfehler, einen Ermessensmissbrauch sowie die Verletzung mehrerer allgemeiner Rechtsgrundsätze geltend.
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