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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 16. Dezember 2010 - AG/Parlament

(Rechtssache F-25/10)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Entlassung am Ende der Probezeit - Offensichtliche Unzulässigkeit - Verspätete Klage - Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: AG (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Seyr und V. Montebello-Demogeot)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung über die Entlassung der Klägerin nach Abschluss ihrer Probezeit und auf Ersatz des geltend gemachten Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Frau AG trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 161 vom 19.6.2010, S. 58.