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Klage, eingereicht am 17. September 2007 - Acosta Iborra u. a./Kommission

(Rechtssache F-93/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Beatriz Acosta Iborra (Alkmaar, Niederlande) u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde, mit der das Verzeichnis der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2006 beförderten Beamten bekanntgegeben wurde, aufzuheben, soweit die Kommission die Beförderungsfähigkeit der Kläger im Beförderungsverfahren 2006 nicht berücksichtigt hat und ihre Namen nicht im Verzeichnis der beförderten Beamten aufgeführt sind;

soweit erforderlich, die ausdrücklichen Entscheidungen der Kommission vom 6. Juni 2007 über die Zurückweisung ihrer nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (Statut) am 16. Februar 2007 eingelegten Beschwerde aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger machen Klagegründe geltend, die denjenigen sehr ähnlich sind, die in der Rechtssache F-92/07 vorgetragen werden, deren Mitteilung ebenfalls in dieser Ausgabe des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht ist.

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