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Klage, eingereicht am 27. September 2011 - Delphi Technologies/HABM (INNOVATION FOR THE REAL WORLD)

(Rechtssache T-515/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Delphi Technologies, Inc. (Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Albrecht und J. Heumann)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Juni 2011 in der Sache R 1967/2010-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "INNOVATION FOR THE REAL WORLD" für Waren der Klassen 7, 9, 10 und 12 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7072705.

Entscheidung des Prüfers: Vollständige Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer (i) die Darlegungs- und Beweislast nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b verkannt habe, (ii) bei der Heranziehung der relevanten Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU in Bezug auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Slogans und die mögliche Bedeutung der angemeldeten Marke Fehler begangen habe und (iii) die umfangreiche Benutzung und die Bekanntheit der Marke, die für die Wahrnehmung des Slogans durch die maßgeblichen Verbraucher von Bedeutung seien, vernachlässigt habe. Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates und die allgemeinen Grundsätze für Verwaltungsverfahren, da die Beschwerdekammer nicht berücksichtigt habe, dass identische und ähnliche Slogans mit dem Wort "INNOVATION" in der EU und insbesondere durch das HABM bereits eingetragen worden seien.

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