Klage, eingereicht am 18. September 2008 - Clearwire Corporation / HABM (CLEARWIFI)
(Rechtssache T-399/08)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Clearwire Corporation (Kirkland, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Konrad)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 30. Juni 2008 in der Sache R 706/2008-1 aufzuheben und
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke CLEARWIFI für Dienstleistungen der Klasse 38 - Internationale Anmeldung Nr. W00 934 594.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 40/94, da die von der Beschwerdekammer angeführten Eintragungshindernisse eine Eintragung nicht ausschlössen.
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