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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 19. September 2012 - Griechenland/Kommission

(Rechtssache T-52/12 R

(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen - Entscheidung, mit der Beihilfen für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Antragstellerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Chalkias und S. Papaïoannou)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und S. Thomas)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses 2012/157/EU der Kommission vom 7. Dezember 2011 zu den von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen (ABl. 2012, L 78, S. 21)

Tenor

Der Beschluss 2012/157/EU der Kommission vom 7. Dezember 2011 zu den von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen wird ausgesetzt, soweit er die Hellenische Republik dazu verpflichtet, die den Empfängern gewährten Beträge zurückzufordern.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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