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Urteil des Gerichts vom 16. Juli 2014 – Griechenland/Kommission

(Rechtssache T-52/12)1

(Staatliche Beihilfen – Von der hellenischen Agrarversicherungsanstalt [ELGA] in den Jahren 2008 und 2009 gewährte Ausgleichszahlungen – Entscheidung, mit der die Beihilfen für unvereinbar mit dem Binnenmarkt erklärt werden und ihre Rückforderung angeordnet wird – Begriff der staatlichen Beihilfen – Art. 107 Abs. 3 Buchst. b und c AEUV – Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrarsektor)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst I. Chalkias und S. Papaïoannou, dann I. Chalkias und A. Vasilopoulou)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst D. Triantafyllou und S. Thomas, dann D. Triantafyllou und R. Sauer)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2012/157/EU der Kommission vom 7. Dezember 2011 zu den von der griechischen Agrarversicherungsanstalt (ELGA) in den Jahren 2008 und 2009 gewährten Ausgleichszahlungen (ABl. 2012, L 78, S. 21)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 118 vom 21.4.2012.