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Klage, eingereicht am 4. August 2009 - Fuller & Thaler Asset Management/HABM (BEHAVIOURAL INDEXING)

(Rechtssache T-310/09)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Fuller & Thaler Asset Management, Inc. (San Mateo, USA) (Prozessbevollmächtigter: S. Malynicz, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. April 2009 in der Sache R 323/2008-G aufzuheben;

dem Beklagten seine eigenen und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "BEHAVIOURAL INDEXING" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 36.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer (i) die Bedeutung und Syntax der Marke sowie ihre Eignung als unmittelbar und direkt beschreibender Begriff für die fraglichen Waren und Dienstleistungen falsch beurteilt habe, (ii) nicht von Amts wegen Tatsachen festgestellt habe, die bewiesen, dass die Gemeinschaftsmarke für die betroffenen Verkehrskreise beschreibend wäre, obwohl sie zutreffend davon ausgegangen sei, dass die betroffenen Verkehrskreise spezialisiert seien, und (iii) das diesem Eintragungshindernis zugrunde liegende öffentliche Interesse nicht berücksichtigt und nicht anhand der vorliegende Beweise dargetan habe, dass in dem fraglichen spezialisierten Bereich eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass andere Händler in diesem Bereich die betreffende Gemeinschaftsmarke künftig benutzen wollten.

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