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Klage, eingereicht am 3. September 2009 - PAGO International/HABM - Tirol Milch (Pago)

(Rechtssache T-349/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: PAGO International GmbH (Klagenfurt, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Hauer und C. Schumacher)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tirol Milch reg.Gen.mbH Innsbruck (Innsbruck, Österreich)

Anträge der Klägerin

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Juli 2009 betreffend das Löschungsverfahren Nr. 2025 C (Gemeinschaftsmarke Nr. 915 488) dahingehend abzuändern, dass die von Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung gegen die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung vom 4. August 2008 erhobene Beschwerde abgewiesen werde, sowie der Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen ;

hilfsweise die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer aufzuheben und die Sache an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) zur neuerlichen Entscheidung zurückzuweisen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: die farbige Bildmarke "Pago" für Waren der Klasse 32 (Gemeinschaftsmarke Nr. 915 488)

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Tirol Milch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: teilweise Erklärung der Gemeinschaftsmarke für verfallen

Entscheidung der Beschwerdekammer: teilweise Aufhebung der Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung und Erklärung der Gemeinschaftsmarke für verfallen

Klagegründe:

Verstoß gegen Art. 51 in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, da zu Unrecht die rechtserhaltende Benutzung der verfahrensgegenständigen Marke als für nicht nachgewiesen erachtet worden sei.

Verletzung von Art. 75 Verordnung Nr. 207/2009 und von Gemeinschaftsgrundrechten, insb. des Rechts auf ein faires Verfahren.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).