Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 5. Oktober 2011 - Computer Resources International (Luxembourg)/Kommission
(Rechtssache T-422/11 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren - Ablehnung eines Angebots - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Verlust einer Chance - Fehlen eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens - Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Antragstellerin: Computer Resources International (Luxembourg) SA (Dommeldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude und D. Calciu im Beistand von Rechtsanwalt E. Petritsi)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union vom 22. Juli 2011, mit der die Angebote der Klägerin im Ausschreibungsverfahren AO 10340 betreffend die Erbringung von EDV-Diensten - Software-Entwicklung, Pflege, Beratung und Unterstützung für verschiedene Typen von IT-Anwendungen (ABl. 2011, S 66-106099) abgelehnt wurden und die Klägerin darüber informiert wurde, dass der den fraglichen Auftrag betreffende Rahmenvertrag an andere Bieter vergeben worden sei
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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